Sitzung: 12.06.2019 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 40/00891
Beschluss:
Es wird beschlossen, für 2019 folgende erhöhten Zuschüsse an kulturelle
Vereine zu zahlen, wobei der Jugendchor „Just by Heart“ und der Frauenchor
„Butterfly“ ebenfalls zu berücksichtigen sind:
a)
Kirchenchöre 150,00
€
b)
Gesangvereine 250,00
€
c)
Instrumentalvereine 500,00
€
d)
Spielmannszüge, Trommler- und Pfeifercorps 300,00 €
dto. mit Instrumentalbesetzung 500,00 €
e)
Schützenbruderschaften 250,00
€
f)
Karnevalsvereine 250,00
€
g)
Mandolinenorchester 500,00
€
h)
Junges-Musical-Theater 250,00
€
i)
Theatervereine 150,00
€
Der Vorsitzende erläutert, dass nach
Übersendung der Einladung noch eine Veränderung bei den Vereinen bekannt wurde
und redaktionelle Fehler auszuräumen waren. Aufgrund dessen wurde den
Ausschussmitgliedern eine neue Beschlussvorlage zugestellt.
Die Zuschussgewährung an kulturelle Vereine in Form von Pauschalbeträgen
beruht auf einen Grundsatzbeschluss des Kulturausschusses der Stadt Heinsberg
vom 11.12.1972 und wird seither praktiziert.
Mit Einführung des EURO beschloss der Schul- und Kulturausschuss am
27.06.2002 folgende Zuschüsse an kulturelle Vereine zu bewilligen:
a)
Kirchenchöre 75,00 €
b)
Gesangvereine 150,00
€
c)
Instrumentalvereine 300,00
€
d)
Spielmannszüge, Trommler- und Pfeifercorps 187,50 €
dto. mit Instrumentalbesetzung 300,00 €
e)
Schützenbruderschaften 150,00
€
f)
Karnevalsvereine 150,00
€
g)
Mandolinenclub (jetzt Mandolinenorchester) 187,50 €
h)
Junges-Musical-Theater 150,00
€
i)
Theatervereine 75,00 €
Mit Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 04.07.2013 wurde der
Zuschuss für das Mandolinenorchester ab 2013 auf jährlich 300,00 € festgelegt,
da das Mandolinenorchester von seiner Instrumentenausstattung mit
Instrumentalvereinen gleichzusetzen ist.
Eine Übersicht über die im Jahre 2018 bewilligten Zuschüsse (insgesamt
12.412,50 €) war der Einladung beigefügt. Die Übersicht enthält auch eine
Spalte mit den evtl. Zuschüssen entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion gemäß
Punkt 2 der Tagesordnung.
Der Evangelische Jugendchor „Just by Heart“ ist im Jahre 2019 zusätzlich
zu berücksichtigen. Wie jetzt bekannt wurde, hat sich der in der Aufstellung
noch benannte Gesangverein „Liederkranz“ Lieck zwischenzeitlich aufgelöst. Aus
der Auflösung entstanden ist jetzt der Frauenchor „Butterfly“, der ab 2019 mit
dem gleichen Zuschuss zu berücksichtigen wäre.