Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, für 2019 folgende erhöhten Zuschüsse an kulturelle Vereine zu zahlen, wobei der Jugendchor „Just by Heart“ und der Frauenchor „Butterfly“ ebenfalls zu berücksichtigen sind:

 

a)    Kirchenchöre                                                                                 150,00 €

b)    Gesangvereine                                                                  250,00 €

c)    Instrumentalvereine                                                                      500,00 €

d)    Spielmannszüge, Trommler- und Pfeifercorps                        300,00 €

dto. mit Instrumentalbesetzung                                       500,00 €

e)    Schützenbruderschaften                                                 250,00 €

f)     Karnevalsvereine                                                              250,00 €

g)    Mandolinenorchester                                                       500,00 €

h)   Junges-Musical-Theater                                                  250,00 €

i)     Theatervereine                                                                   150,00 €

 

 


Der Vorsitzende erläutert, dass nach Übersendung der Einladung noch eine Veränderung bei den Vereinen bekannt wurde und redaktionelle Fehler auszuräumen waren. Aufgrund dessen wurde den Ausschussmitgliedern eine neue Beschlussvorlage zugestellt.

 

Die Zuschussgewährung an kulturelle Vereine in Form von Pauschalbeträgen beruht auf einen Grundsatzbeschluss des Kulturausschusses der Stadt Heinsberg vom 11.12.1972 und wird seither praktiziert.

 

Mit Einführung des EURO beschloss der Schul- und Kulturausschuss am 27.06.2002 folgende Zuschüsse an kulturelle Vereine zu bewilligen:

 

a)    Kirchenchöre                                                                                    75,00 €

b)    Gesangvereine                                                                  150,00 €

c)    Instrumentalvereine                                                                      300,00 €

d)    Spielmannszüge, Trommler- und Pfeifercorps                        187,50 €

dto. mit Instrumentalbesetzung                                       300,00 €

e)    Schützenbruderschaften                                                 150,00 €

f)     Karnevalsvereine                                                              150,00 €

g)    Mandolinenclub (jetzt Mandolinenorchester)              187,50 €

h)   Junges-Musical-Theater                                                  150,00 €

i)     Theatervereine                                                                     75,00 €

 

Mit Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 04.07.2013 wurde der Zuschuss für das Mandolinenorchester ab 2013 auf jährlich 300,00 € festgelegt, da das Mandolinenorchester von seiner Instrumentenausstattung mit Instrumentalvereinen gleichzusetzen ist.

 

Eine Übersicht über die im Jahre 2018 bewilligten Zuschüsse (insgesamt 12.412,50 €) war der Einladung beigefügt. Die Übersicht enthält auch eine Spalte mit den evtl. Zuschüssen entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion gemäß Punkt 2 der Tagesordnung.

Der Evangelische Jugendchor „Just by Heart“ ist im Jahre 2019 zusätzlich zu berücksichtigen. Wie jetzt bekannt wurde, hat sich der in der Aufstellung noch benannte Gesangverein „Liederkranz“ Lieck zwischenzeitlich aufgelöst. Aus der Auflösung entstanden ist jetzt der Frauenchor „Butterfly“, der ab 2019 mit dem gleichen Zuschuss zu berücksichtigen wäre.