Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Medienentwicklungsplan für den Zeitraum 2019 – 2022 wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.

 


Nach § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist der Schulträger verpflichtet, seinen Schulen eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Im vom Rat am 14.12.2017 beschlossenen „Leitbild für die Schulen der Stadt Heinsberg“ wird unter anderem die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien als dringende und dauerhafte Aufgabe eingeordnet. Die Erfüllung der Lehrpläne aller Schulformen macht eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erforderlich.

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und des beschlossenen Leitbildes haben die Schulen Medienkonzepte mit Unterstützung der Medienberatung des Kreises Heinsberg erstellt, welche die Basis für den vorliegenden Entwurf des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Heinsberg bilden.

 

Für die Umsetzung des Projekts wurde von der Stadt Heinsberg eine Projektgruppe unter der Leitung des Ersten Beigeordneten Jakob Gerards gebildet. In enger Zusammenarbeit mit der Medienberatung des Kreises Heinsberg, vertreten durch Herrn Guido Rütten, wurde kürzlich der Entwurf des Medienentwicklungsplanes für den Zeitraum 2019 – 2022 fertig gestellt, welcher der Einladung als Anlage beigefügt war.

 

Die Gesamtaufwendungen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes, bezogen auf den Planungszeitraum 2019 bis 2022, betragen insgesamt etwa 1.800.000 Euro.

 

Der Medienberater des Kreises Heinsberg, Herr Rütten, stellt den Medienentwicklungsplan in der Sitzung vor und beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.