Sitzung: 12.06.2019 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2019/Amt 40/00902
Beschluss:
Der Medienentwicklungsplan für den Zeitraum
2019 – 2022 wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
Nach § 79 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist der Schulträger verpflichtet, seinen Schulen
eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Im vom Rat am 14.12.2017 beschlossenen
„Leitbild für die Schulen der Stadt Heinsberg“ wird unter anderem die
Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien als dringende und dauerhafte
Aufgabe eingeordnet. Die Erfüllung der Lehrpläne aller Schulformen macht eine
zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und
des beschlossenen Leitbildes haben die Schulen Medienkonzepte mit Unterstützung
der Medienberatung des Kreises Heinsberg erstellt, welche die Basis für den
vorliegenden Entwurf des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Heinsberg
bilden.
Für die Umsetzung des Projekts wurde von der
Stadt Heinsberg eine Projektgruppe unter der Leitung des Ersten Beigeordneten
Jakob Gerards gebildet. In enger Zusammenarbeit mit der Medienberatung des
Kreises Heinsberg, vertreten durch Herrn Guido Rütten, wurde kürzlich der
Entwurf des Medienentwicklungsplanes für den Zeitraum 2019 – 2022 fertig
gestellt, welcher der Einladung als Anlage beigefügt war.
Die Gesamtaufwendungen für die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes, bezogen auf den Planungszeitraum 2019 bis 2022,
betragen insgesamt etwa 1.800.000 Euro.
Der Medienberater des Kreises Heinsberg,
Herr Rütten, stellt den Medienentwicklungsplan in der Sitzung vor und
beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.