Sitzung: 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 32/00908
Beschluss:
Auch in diesem Jahr werden
Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr bezuschusst.
Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist. Bei
teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen
Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen
seines Haushaltes 2019 Zuschüsse für Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt
für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen
je Ortsteil. Um alle Veranstalter im Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher
Zuschüsse kommen zu lassen, beschloss der Haupt- und Finanzausschuss im vorigen
Jahr:
1. Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt
die Stadt Heinsberg einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.
2. Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts nicht möglich,
erhöht sich der städtische Zuschuss auf
3,00 €.
Im Haushaltsplan der Stadt
Heinsberg für das Haushaltsjahr 2019 ist
hierfür ein Ansatz von 6.000,00 € vorgesehen (Leistung/Konto 05030000/5331).