Sitzung: 03.07.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 66/00888
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Heinsberg beschließt die nachfolgenden Punkte:
1.
Um auch in Zukunft den in Industrie und
Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein
Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt
Heinsberg weiter anzustreben.
2. Die Stadt
Heinsberg ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur
gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu
soll die Verwaltung der Stadt Heinsberg, die in Aussicht gestellten
Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die
Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Rat beschließt die
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen
zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 1 der
Sitzungsvorlage).
Der Kreis
Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von
Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und
für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“
aus Landesmitteln geförderten Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen
Anliegen rund um das Thema Glasfaser-Ausbau befasst, eingestellt.
Der vor wenigen
Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen
Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu
setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich. Eine von der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und
von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie zum flächendeckenden
FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass bereits 54% aller im
Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet mit einem
Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt gerade einmal
bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der FTTH/B-Infrastruktur,
verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über einen Anschluss, der
dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30 Mbit/s nicht entspricht
und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten Adressen (sog. „Weiße Flecken“)
– darunter auch 47 Schulstandorte und zahlreiche Gewerbestandorte – liegen
ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in allen zehn Städten und Gemeinden
verstreut. Zudem hat das für die Machbarkeitsstudie durchgeführte
Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass kein weiterer,
eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) in den
nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.
Im Stadtgebiet
Heinsberg liegen 142 unterversorgte Adresspunkte. Darunter befinden sich 9
Schulstandorte und ein Gewerbestandort, die noch nicht am Glasfaser-Netz
angeschlossen sind.
Technologieneutral
betrachtet stellt sich die Situation der Breitbandversorgung in der Stadt
Heinsberg aktuell wie folgt dar: bei nur 75 – 95 % der Gebäude ist die
Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s
ausgewiesen, höherer Übertragungsraten werden für weniger Anschlüsse angeboten.
Entsprechend
besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in
unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.
Zur Unterstützung
des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen
Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden
vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen. Die Stadt Heinsberg und die
übrigen kreisangehörigen Kommunen müssen lediglich den Eigenanteil von 10%
tragen bzw. finanzieren. Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit
Hilfe des Einsatzes von Fördermittel den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg
weiter voranzutreiben und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.
Zur Reduzierung der „Weißer Flecken“ (inkl. aller Schul- und
Gewerbestandorte) im Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH
folgendes Netzplanungszenarium berechnet:
Anzahl der
unterversorgten Adresspunkte: |
1.071 |
Kosten für die
Netzerrichtung: |
38,9 Mio. € |
Gesamtlänge
der Tiefbaustrecke: |
483 km |
Wirtschaftlichkeitslücke:
|
38,9 Mio. € |
Eigenanteile
(10%): |
3,89 Mio. € |
Die genauen Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die
Stadt Heinsberg können nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise geschätzt
werden. Als Maßstab ist die
Verteilung der kreisweiten 1.071 unterversorgten Standorte genutzt worden:
-
Erkelenz: |
199 |
|
-
Gangelt: |
26 |
|
-
Geilenkirchen: |
93 |
|
-
Heinsberg: |
142 |
|
-
Hückelhoven: |
128 |
|
-
Selfkant: |
60 |
|
-
Übach-Palenberg:
|
53 |
|
-
Waldfeucht: |
44 |
|
-
Wassenberg: |
103 |
|
-
Wegberg: |
222 |
|
Rechtslage:
Die Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt
Heinsberg.