Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldenrath – Kirchstraße/Huckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 15. Mai 2019 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldenrath – Kirchstraße/Huckstraße“ wird nebst Begründung vom 15. Mai 2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldenrath – Kirchstraße/Huckstraße“ soll eine sinnvolle städtebauliche Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich derzeit eine festgesetzte Grünfläche auf der ein „Backhaus“ errichtet wurde. Die Grünfläche wird in der vorhandenen Größe nicht benötigt und soll teilweise zur Erweiterung eines südwestlich angrenzenden Wohnhauses zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine ca. 520 m² große Teilfläche der festgesetzten Grünfläche.

 

Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.