Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a „Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen“ wird nebst Begründung vom 28.05.2019 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet, durch die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a „Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen“, in östlicher Richtung zu erweitern.

Der Geltungsbereich der Änderung wird im Norden von der Wurm, im Süden durch einen Wirtschaftsweg und im Osten durch die Bundesautobahn 46 begrenzt.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,8 ha.

 

Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.