Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm“ wird nebst Begründung vom 04. Juni 2019 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, auf einer rekultivierten Teilfläche der Abgrabung „Tagebau Wilhelm“ eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Derzeit wird die ehemalige Abgrabungs- und Verfüllfläche als Grünland genutzt.

Die geplante Anlage soll aus 35 bis 40 Reihen mit Modultischen bestehen, die in einem Abstand von ca. 2,6 m errichtet werden.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nötig, da eine Baugenehmigung im Rahmen eines privilegierten Bauvorhabens gemäß § 35 BauGB bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen nicht möglich ist.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8 ha und liegt südöstlich der Kernstadt mit direkter Angrenzung an die Kreisstraße 5.

 

Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.