Beschluss:

a)      Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)      Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ wird nebst Begründung vom 27. Mai 2019 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2017 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 03. Juli 2019 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ beschlossen.

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ hat in der Zeit vom 22. Januar bis zum 22. Februar 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.