Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bürgerantrag betreffend die Ausweisung von Bauland in Heinsberg-Uetterath wird abgelehnt.

 


Mit Schreiben vom 02.08.2018 (hier eingegangen 25.08.2018) hat ein Bürger angeregt, in Heinsberg-Uetterath, im Bereich der Uetterather Dorfstraße, durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg neue Baugrundstücke auszuweisen.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg vom 25.02.2019 behandelt.

Es wurde der Beschluss gefasst, den Antrag an den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zu verweisen, mit der Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

 

Die Stadt Heinsberg hatte zuvor gemäß § 34 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW) bei der Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) eine landesplanerische Anfrage gestellt.

 

In Beantwortung dieser Anfrage teilte die Bezirksregierung folgendes mit:

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) sehe für Ortsteile im regionalplanerischen Freiraum vor, dass sich eine Siedlungsentwicklung im Rahmen der sogenannten Eigenentwicklung vollziehen könne. Das Maß der Eigenentwicklung (max. 5 % der bestehenden Ortschaft) werde für den Ortsteil Uetterath bereit mit einer durch die Stadt Heinsberg im Jahr 2016 gestellten landesplanerischen Anfrage erreicht. Alleine dieser Aspekt führe schon dazu, dass das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sei. Des Weiteren befinde sich das Vorhaben innerhalb des im Regionalplan festgelegten BSLE (Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung). Darüber hinaus würden dem Vorhaben noch weitere Ziele und Grundsätze des LEP NRW entgegenstehen.

Insgesamt könne daher aus den vorgenannten Gründen das landesplanerische Einvernehmen für den betreffenden Bereich nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Dem Bürgerantrag betreffend die Ausweisung von Bauland in Heinsberg-Uetterath sollte aus den vorgenannten Gründen nicht entsprochen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.