Sitzung: 08.07.2019 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 30/00899
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss mit der Maßgabe
verwiesen, den Antrag abzulehnen.
Mit dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben vom 10.04.2019 beantragt der Heimatverein Schafhausen
e.V., zwei Straßenabschnitte im Stadtbezirk Schafhausen umzubenennen. Zur
Begründung wird auf das entsprechende Schreiben verwiesen.
Konkret handelt es sich dabei um die nachfolgenden Straßenabschnitte:
1.)
Umbenennung
eines Teilstückes der Theresienstraße in “Alter
Schulweg” (vgl. rote Markierung in der Anlage
2)
2.)
Umbenennung
eines Teilstückes der heutigen Borsigstraße (vgl. rote Markierung in der Anlage 3) oder alternativ eines Teilstückes der Humboldtstraße und
Carl-Benz-Straße (vgl. grüne Markierung in der Anlage 3) in “Im Trompes”
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Entgegen der Darstellung der Antragstellerin gab es im Stadtbezirk Schafhausen
bisher keine offizielle Straßenbezeichnung “Alter
Schulweg”. Wie den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses der
Stadt Heinsberg vom 14.11.1973 (Tagesordnungspunkt 5, vgl. Anlage 4) zu entnehmen ist, handelte es sich bei der Bezeichnung lediglich
um eine im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung des ersten Verbindungsweges der
damaligen L228 zur damaligen Grunstraße. Der Haupt- und Finanzausschuss hat
sich in dieser Sitzung bewusst für die erstmalige Bezeichnung als “Theresienstraße” entschieden. Eine
offizielle Bezeichnung des Weges als “Alter Schulweg” kam somit für den
Ausschuss anscheinend nicht in Betracht.
Zu 2.)
Zunächst ist klarzustellen, dass der betroffene Bereich nicht im
Stadtbezirk Schafhausen, sondern im Stadtbezirk Heinsberg liegt. Die
Bezeichnung des Bürgerantrages als “Antrag zur Änderung von Straßennamen in
Schafhausen” ist insoweit irreführend.
Mit Beschluss vom 04.03.1970 hat der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Heinsberg (Tagesordnungspunkt 7, vgl. Anlage 5) beschlossen, die damalige Straße “Trompes” in die heutige
“Borsigstraße” umzubenennen. Anlass für diese Umbenennung war eine
Doppelbezeichnung von Straßen, die im Rahmen der kommunalen Neugliederung
entstanden war. Die damalige Straße “Trompes” wurde neben 18 weiteren Straßen
im Stadtgebiet somit bewusst umbenannt, um Verwechslungen mit anderen Straßen
auszuschließen. Auch hier hat der damalige Ausschuss bewusst eine
Straßennamensänderung herbeigeführt.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten einmal bewusst herbeigeführte
Namensänderungen von Straßen nicht wieder rückgängig gemacht werden, sofern
hierfür nicht zwingende Gründe vorliegen. Anerkannt ist dabei z.B. die
Beseitigung einer Verwechslungsgefahr. Darüber hinaus haben die Anlieger einer
Straße regelmäßig einen Anspruch auf Konstanz des Straßennamens, da ihnen bei
einer Änderung des Straßennamens im allgemeinen Geschäfts- und Rechtsverkehr
ein sehr hoher Aufwand entstehen würde. Im Ergebnis liegt nach Auffassung der
Verwaltung kein zwingender Grund vor, der eine Änderung der in Rede stehenden
Straßennamen rechtfertigen würde.
Der Beschluss über die Benennung von Straßen liegt in der
Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzausschusses, sodass der
Bürgerantrag an diesen zu verweisen ist.
Nach den vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung dem
Beschwerdeausschuss vor, den Bürgerantrag mit der Maßgabe an den Haupt- und
Finanzausschuss zu verweisen, diesen abzulehnen.
Herr Karl-Heinz Körner nahm für den Heimatverein Schafhausen e.V. zu dem
Bürgerantrag Stellung. Sodann erfolgte nach kurzer Aussprache die Abstimmung
über den Beschlussvorschlag.