Sitzung: 08.07.2019 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4
Vorlage: 2019/Amt 30/00936
Beschluss:
Der Bürgerantrag
der Jusos des Kreises Heinsberg wird mit der Empfehlung an den Rat verwiesen,
diesen abzulehnen.
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben begehren auch die Jusos des Kreises Heinsberg, dass die
Stadt Heinsberg bzw. der Stadtrat den Klimanotstand ausruft. Im Wesentlichen
wird in der Anregung auf den völkerrechtlichen Vertrag der Weltgemeinschaft,
der im Jahre 2015 in Paris geschlossen wurde, Bezug genommen und dessen
Umsetzung auch auf kommunaler Ebene gefordert. Begründet wird dies durch die
Dürreperioden und Extremwetterlagen des vergangenen Jahres, die auch
hierzulande den Landwirten, der Wirtschaft, den Tieren und Pflanzen sowie den
Menschen zu schaffen gemacht habe.
Die Jusos des
Kreises Heinsberg regen mit der Erklärung des Klimanotstandes die Anerkennung
der Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von
höchster Priorität an. Zudem wird Folgendes an den Stadtrat der Stadt Heinsberg
herangetragen:
•
Er
erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die
Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
•
Er
fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur Verringerung der umweltbelastenden
Faktoren über alle die Stadt betreffenden Aufgabenfelder zu erstellen. Das
Konzept soll eine Rückkopplung mit den anderen Städten und Gemeinden sowie mit
dem Kreis Heinsberg umfassen.
•
Er
fordert den Bürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich
über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emission Bericht zu
erstatten und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Die Verwaltung
nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Nahezu sämtliche
Städte in Nordrhein-Westfalen werden derzeit mit wort- und inhaltsgleichen
Anregungen zur Ausrufung des sogenannten Climate
Emergency bzw. Klimanotstandes konfrontiert.
Im Wesentlichen wurde das Thema vom “Klimabündnis Hamm” angestoßen. Auf der
Homepage dieses Bündnisses (https://www.klimabuendnis-hamm.de/nrw-erklaert-den-klimanotstand/) werden Bürgerinnen und Bürger explizit
angesprochen und über die Möglichkeiten informiert, wie ein diesbezüglicher
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zu stellen ist. Hier kann auch der vom Petent
verwendete Text der Resolution heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die
Nutzer werden dabei gebeten, eine Rückmeldung zu geben, welche Stadt bereits
angeschrieben wurde.
Aus Sicht der
Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Heinsberg am 15.04.2019 einen
Förderbescheid des Projektträgers Jülich zur Erstellung eines integrierten
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes erhalten hat. Der Förderzeitraum
erstreckt sich vom 01.05.2019 – 30.04.2020. Die Verwaltung erarbeitet derzeit
eine entsprechende Ausschreibung. Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele
werden detailliert in der Vorhabenbeschreibung ausgeführt:
“Die Stadt
Heinsberg möchte Deutschland bei den Klimaschutzzielen unterstützen, die
Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum
Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050
um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Hierfür soll ein
kommunenspezifisches, umsetzbares und finanzierbares Klimaschutzkonzept
erarbeitet werden. Auf diesem Zielpfad werden notwendige Maßnahmen für die
nächsten zehn bis 15 Jahre identifiziert. Im Klimaschutzkonzept wird ebenfalls
eine erste grobe Risikoanalyse zur Betroffenheit von Klimawandel durchgeführt.”
Neben dem besagten
Klimaschutzkonzept hat die Stadt Heinsberg auch in der jüngsten Vergangenheit
verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Klimawandels
entgegenzutreten. Als Beispiele umgesetzter Maßnahmen seien hier die
energetische Sanierung diverser städtischer Liegenschaften, Umstellung auf
LED-Beleuchtung in nahezu sämtlichen städtischen Gebäuden und entsprechende
Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie Anschaffung eines Dienst-E-Bikes zu
nennen.
Im Ergebnis bedarf
es daher aus Sicht der Verwaltung nicht einer zusätzlichen Ausrufung des
Klimanotstandes, sondern vielmehr einer konsequenten Fortführung der bisher vor
Ort ergriffenen Maßnahmen.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.
Der Beschluss über
die Zustimmung oder Ablehnung des in Rede stehenden Antrages liegt in der
Entscheidungskompetenz des Rates, so dass der Bürgerantrag der Jusos des Kreises
Heinsberg an diesen zu verweisen ist.
Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 wurden aufgrund ihres inhaltlichen
Zusammenhanges auf Vorschlag des Vorsitzenden gemeinsam behandelt.
Der Antragsteller zu Tagesordnungspunkt 2 war nicht anwesend. Herr Lars Kleinsteuber
nahm für die Jusos Kreis Heinsberg zu dem Bürgerantrag zu Tagesordnungspunkt 3
Stellung.
Nach reger Aussprache über die beiden Tagesordnungspunkte stellte die
Stadtverordnete Deußen den Antrag, die Bürgeranträge jeweils ohne Empfehlung an
den Rat zu verweisen.
Der Vorsitzende ließ zunächst über den in der Sitzungsvorlage
vorgesehenen Beschlussvorschlag abstimmen. Sodann stellte er den folgenden
Antrag zur Abstimmung:
Der Bürgerantrag wird ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja 4 Nein 7