Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zu Schriftführern werden bestellt:

a)            Stadtamtsrätin Büskens

b)           Stadtverwaltungsdirektor Cordewener

 

 


Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Schriftführerin/der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese Bestimmung gilt analog auch für Ausschüsse.