Sitzung: 26.09.2019 Wahlausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 10/00939
Beschluss:
Zu Schriftführern werden bestellt:
a) Stadtamtsrätin
Büskens
b) Stadtverwaltungsdirektor
Cordewener
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen ist die Schriftführerin/der Schriftführer vom Rat zu
bestellen. Diese Bestimmung gilt analog auch für Ausschüsse.