Sitzung: 23.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2015/Amt 51/00070
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der beigefügten Satzung der Stadt Heinsberg über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen
für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege zu und empfiehlt dem Rat
die Beschlussfassung als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift).
Bezugnehmend
auf die Verwaltungserläuterungen in der Einladung zu der Sitzung erläuterte
Ltd. Stadtrechtsdirektor Hans-Walter Schönleber ausführlich die Notwendigkeit
der Elternbeitragsanpassung ab dem 01.08.2015. Insbesondere hob er die soziale
Ausgewogenheit der Elternbeitragstabelle durch die Anhebung der
Einkommensgrenzen der unteren Gruppen und durch die Aufstockung um zwei weitere
Einkommensgruppen im oberen Einkommensbereich hervor. Darüber hinaus wies er
darauf hin, dass zwecks Vereinheitlichung der Beitragserhebung sich alle fünf
Jugendämter im Kreis Heinsberg auf die Anpassung der Elternbeiträge ab dem
01.08.2015 verständigt haben. Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses wurde
den Mitgliedern die Berechnung der zu erwartenden jährlichen Nettomehreinnahmen
von ca. 83.000,00 € erläutert. Auf die vorgesehene jährliche Anpassung der
Elternbeiträge um 1,5 %, erstmals ab dem 01.08.2016 wurde in diesem
Zusammenhang hingewiesen.
Sodann
erging nach reger und ausführlicher Erörterung folgender Beschluss: