Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der beigefügten Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege zu und empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Bezugnehmend auf die Verwaltungserläuterungen in der Einladung zu der Sitzung erläuterte Ltd. Stadtrechtsdirektor Hans-Walter Schönleber ausführlich die Notwendigkeit der Elternbeitragsanpassung ab dem 01.08.2015. Insbesondere hob er die soziale Ausgewogenheit der Elternbeitragstabelle durch die Anhebung der Einkommensgrenzen der unteren Gruppen und durch die Aufstockung um zwei weitere Einkommensgruppen im oberen Einkommensbereich hervor. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass zwecks Vereinheitlichung der Beitragserhebung sich alle fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg auf die Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 verständigt haben. Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses wurde den Mitgliedern die Berechnung der zu erwartenden jährlichen Nettomehreinnahmen von ca. 83.000,00 € erläutert. Auf die vorgesehene jährliche Anpassung der Elternbeiträge um 1,5 %, erstmals ab dem 01.08.2016 wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Sodann erging nach reger und ausführlicher Erörterung folgender Beschluss: