Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die teilweise Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Unterbruch wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift)

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Der im Flurbereinigungsverfahren Oberbruch - 11582 (O/92) - entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Unterbruch, Flur 1, Flurstück 11 (tlw.) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ und wird künftig teilweise als Erschließungsstraße genutzt. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird weiterhin gewährleistet sein. Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für das in der vorstehenden Karte gekennzeichnete Teilstück somit aufgegeben werden.