Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der Teilfläche 4 (Heinsberg-Randerath) vorbehaltlich der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Die Firma BMR energy solutions GmbH mit Sitz in Hückelhoven hat am 06.03.2015 beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 4 (Heinsberg-Randerath) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Mit Verfügung vom 16. März 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag  mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.

 

Die geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 4 der Konzentrationszone, die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg dargestellt wird. Der Rat der Stadt Heinsberg hat die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 22. April 2015 beschlossen. Der Bezirksregierung Köln liegt die Flächennutzungsplanänderung zurzeit zur Genehmigung vor.

 

Aus diesem Grunde sollte die Zustimmung zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen im Bereich der Teilfläche 4 (Heinsberg-Randerath) mit dem Vorbehalt der abschließenden Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Köln versehen werden.