Sitzung: 22.06.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00053
Beschlussvorschlag:
Es
wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von acht
Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der
Teilfläche 4 (Heinsberg-Randerath) vorbehaltlich der Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Die
Firma BMR energy solutions GmbH mit Sitz in Hückelhoven hat am 06.03.2015 beim
Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung
und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 4
(Heinsberg-Randerath) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen
der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige
Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit
Verfügung vom 16. März 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere
aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.
Die
geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 4 der Konzentrationszone,
die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
dargestellt wird. Der Rat der Stadt Heinsberg hat die 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 22. April 2015 beschlossen. Der
Bezirksregierung Köln liegt die Flächennutzungsplanänderung zurzeit zur
Genehmigung vor.
Aus
diesem Grunde sollte die Zustimmung zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von
acht Windenergieanlagen im Bereich der Teilfläche 4 (Heinsberg-Randerath) mit
dem Vorbehalt der abschließenden Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
durch die Bezirksregierung Köln versehen werden.