Beschlussvorschlag:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)    Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ wird nebst Begründung vom 01. Juni 2015 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ hat für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 08. April 2015 - 07. Mai 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.