Beschluss:

Der Bürgerantrag betreffend die Änderung von Straßennamen in Heinsberg-Schafhausen wird abgelehnt.

 

 


Mit dem der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 10.04.2019 beantragt der Heimatverein Schafhausen e.V., zwei Straßenabschnitte im Stadtbezirk Schafhausen umzubenennen. Zur Begründung wird auf das entsprechende Schreiben verwiesen.

 

Konkret handelt es sich dabei um die nachfolgenden Straßenabschnitte:

 

1.)    Umbenennung eines Teilstückes der Theresienstraße in “Alter Schulweg” (vgl. rote Markierung in der Anlage 2 der Beschlussvorlage)

 

2.)    Umbenennung eines Teilstückes der heutigen Borsigstraße (vgl. rote Markierung in der Anlage 3 der Beschlussvorlage) oder alternativ eines Teilstückes der Humboldtstraße und Carl-Benz-Straße (vgl. grüne Markierung in der Anlage 3 der Beschlussvorlage) in “Im Trompes”

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

 

Entgegen der Darstellung der Antragstellerin gab es im Stadtbezirk Schafhausen bisher keine offizielle Straßenbezeichnung “Alter Schulweg”. Wie den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Heinsberg vom 14.11.1973 (Tagesordnungspunkt 5, vgl. Anlage 4 der Beschlussvorlage) zu entnehmen ist, handelte es sich bei der Bezeichnung lediglich um eine im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung des ersten Verbindungsweges der damaligen L228 zur damaligen Grunstraße. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in dieser Sitzung bewusst für die erstmalige Bezeichnung als “Theresienstraße” entschieden. Eine offizielle Bezeichnung des Weges als “Alter Schulweg” kam somit für den Ausschuss anscheinend nicht in Betracht.

 

 

Zu 2.)

 

Zunächst ist klarzustellen, dass der betroffene Bereich nicht im Stadtbezirk Schafhausen, sondern im Stadtbezirk Heinsberg liegt. Die Bezeichnung des Bürgerantrages als “Antrag zur Änderung von Straßennamen in Schafhausen” ist insoweit irreführend.

 

Mit Beschluss vom 04.03.1970 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Heinsberg (Tagesordnungspunkt 7, vgl. Anlage 5 der Beschlussvorlage) beschlossen, die damalige Straße “Trompes” in die heutige “Borsigstraße” umzubenennen. Anlass für diese Umbenennung war eine Doppelbezeichnung von Straßen, die im Rahmen der kommunalen Neugliederung entstanden war. Die damalige Straße “Trompes” wurde neben 18 weiteren Straßen im Stadtgebiet somit bewusst umbenannt, um Verwechslungen mit anderen Straßen auszuschließen. Auch hier hat der damalige Ausschuss bewusst eine Straßennamensänderung herbeigeführt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollten einmal bewusst herbeigeführte Namensänderungen von Straßen nicht wieder rückgängig gemacht werden, sofern hierfür nicht zwingende Gründe vorliegen. Anerkannt ist dabei z.B. die Beseitigung einer Verwechslungsgefahr. Darüber hinaus haben die Anlieger einer Straße regelmäßig einen Anspruch auf Konstanz des Straßennamens, da ihnen bei einer Änderung des Straßennamens im allgemeinen Geschäfts- und Rechtsverkehr ein sehr hoher Aufwand entstehen würde. Im Ergebnis liegt nach Auffassung der Verwaltung kein zwingender Grund vor, der eine Änderung der in Rede stehenden Straßennamen rechtfertigen würde.

 

 

 

Der vorliegende Antrag war Gegenstand der Beratungen des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg am 8. Juli 2019. Da die Benennung von Straßen in die Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzausschusses fällt, hat der Beschwerdeausschuss den Bürgerantrag an den Haupt- und Finanzausschuss mit der Maßgabe verwiesen, den Antrag abzulehnen.