Sitzung: 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 30/00899/1
Beschluss:
Der Bürgerantrag betreffend die Änderung von Straßennamen in
Heinsberg-Schafhausen wird abgelehnt.
Mit dem der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom
10.04.2019 beantragt der Heimatverein Schafhausen e.V., zwei Straßenabschnitte
im Stadtbezirk Schafhausen umzubenennen. Zur Begründung wird auf das
entsprechende Schreiben verwiesen.
Konkret handelt es sich dabei um die nachfolgenden Straßenabschnitte:
1.)
Umbenennung
eines Teilstückes der Theresienstraße in “Alter Schulweg” (vgl. rote Markierung
in der Anlage 2 der Beschlussvorlage)
2.)
Umbenennung
eines Teilstückes der heutigen Borsigstraße (vgl. rote Markierung in der Anlage
3 der Beschlussvorlage) oder
alternativ eines Teilstückes der Humboldtstraße und Carl-Benz-Straße (vgl.
grüne Markierung in der Anlage 3 der Beschlussvorlage) in “Im Trompes”
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Entgegen der Darstellung der Antragstellerin gab es im Stadtbezirk
Schafhausen bisher keine offizielle Straßenbezeichnung “Alter Schulweg”. Wie
den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Heinsberg vom
14.11.1973 (Tagesordnungspunkt 5, vgl. Anlage 4 der Beschlussvorlage) zu
entnehmen ist, handelte es sich bei der Bezeichnung lediglich um eine im
Volksmund gebräuchliche Bezeichnung des ersten Verbindungsweges der damaligen
L228 zur damaligen Grunstraße. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in
dieser Sitzung bewusst für die erstmalige Bezeichnung als “Theresienstraße”
entschieden. Eine offizielle Bezeichnung des Weges als “Alter Schulweg” kam
somit für den Ausschuss anscheinend nicht in Betracht.
Zu 2.)
Zunächst ist klarzustellen, dass der betroffene Bereich nicht im
Stadtbezirk Schafhausen, sondern im Stadtbezirk Heinsberg liegt. Die
Bezeichnung des Bürgerantrages als “Antrag zur Änderung von Straßennamen in
Schafhausen” ist insoweit irreführend.
Mit Beschluss vom 04.03.1970 hat der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Heinsberg (Tagesordnungspunkt 7, vgl. Anlage 5 der Beschlussvorlage)
beschlossen, die damalige Straße “Trompes” in die heutige “Borsigstraße”
umzubenennen. Anlass für diese Umbenennung war eine Doppelbezeichnung von
Straßen, die im Rahmen der kommunalen Neugliederung entstanden war. Die
damalige Straße “Trompes” wurde neben 18 weiteren Straßen im Stadtgebiet somit
bewusst umbenannt, um Verwechslungen mit anderen Straßen auszuschließen. Auch
hier hat der damalige Ausschuss bewusst eine Straßennamensänderung
herbeigeführt.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten einmal bewusst herbeigeführte
Namensänderungen von Straßen nicht wieder rückgängig gemacht werden, sofern
hierfür nicht zwingende Gründe vorliegen. Anerkannt ist dabei z.B. die
Beseitigung einer Verwechslungsgefahr. Darüber hinaus haben die Anlieger einer
Straße regelmäßig einen Anspruch auf Konstanz des Straßennamens, da ihnen bei
einer Änderung des Straßennamens im allgemeinen Geschäfts- und Rechtsverkehr
ein sehr hoher Aufwand entstehen würde. Im Ergebnis liegt nach Auffassung der
Verwaltung kein zwingender Grund vor, der eine Änderung der in Rede stehenden
Straßennamen rechtfertigen würde.
Der vorliegende Antrag war Gegenstand der Beratungen des
Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg am 8. Juli 2019. Da die Benennung von
Straßen in die Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzausschusses fällt,
hat der Beschwerdeausschuss den Bürgerantrag an den Haupt- und Finanzausschuss
mit der Maßgabe verwiesen, den Antrag abzulehnen.