Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

 

 


Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben begehrt ein Bürger, die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen. Darin wird der Rat der Stadt Heinsberg aufgefordert, folgenden Beschluss zu fassen:

 

“Die Stadt / Gemeinde Heinsberg-Oberbruch unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (<<Klimanotstand>>), wie sie in dieser Anregung niedergelegt ist.”

 

Mit der Ausrufung des Klimanotstandes verbindet der Bürger im Wesentlichen, dass die Stadt Heinsberg die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkennt und führt im Einzelnen auf:

 

          Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

          Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

          Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

          Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.

 

Die Verwaltung nimmt zu der Resolution wie folgt Stellung:

 

Nahezu sämtliche Städte in Nordrhein-Westfalen werden derzeit mit wort- und inhaltsgleichen Anregungen zur Ausrufung des sogenannten Climate Emergency bzw. Klimanotstandes konfrontiert. Im Wesentlichen wurde das Thema vom “Klimabündnis Hamm” angestoßen. Auf der Homepage dieses Bündnisses (https://www.klimabuendnis-hamm.de/nrw-erklaert-den-klimanotstand/) werden Bürgerinnen und Bürger explizit angesprochen und über die Möglichkeiten informiert, wie ein diesbezüglicher Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zu stellen ist. Hier kann auch der vom Petent verwendete Text der Resolution heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Nutzer werden dabei gebeten, eine Rückmeldung zu geben, welche Stadt bereits angeschrieben wurde.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Heinsberg am 15.04.2019 einen Förderbescheid des Projektträgers Jülich zur Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes erhalten hat. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.05.2019 – 30.04.2020. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine entsprechende Ausschreibung. Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele werden detailliert in der Vorhabenbeschreibung ausgeführt:

 

“Die Stadt Heinsberg möchte Deutschland bei den Klimaschutzzielen unterstützen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Hierfür soll ein kommunenspezifisches, umsetzbares und finanzierbares Klimaschutzkonzept erarbeitet werden. Auf diesem Zielpfad werden notwendige Maßnahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre identifiziert. Im Klimaschutzkonzept wird ebenfalls eine erste grobe Risikoanalyse zur Betroffenheit von Klimawandel durchgeführt.”

 

Neben dem besagten Klimaschutzkonzept hat die Stadt Heinsberg auch in der jüngsten Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Klimawandels entgegenzutreten. Als Beispiele umgesetzter Maßnahmen seien hier die energetische Sanierung diverser städtischer Liegenschaften, Umstellung auf LED-Beleuchtung in nahezu sämtlichen städtischen Gebäuden und entsprechende Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie Anschaffung eines Dienst-E-Bikes zu nennen.

 

Im Ergebnis bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht einer zusätzlichen Ausrufung des Klimanotstandes, sondern vielmehr einer konsequenten Fortführung der bisher vor Ort ergriffenen Maßnahmen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.

 

 

Der vorliegende Antrag war Gegenstand der Beratungen des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg am 8. Juli 2019. Der Beschwerdeausschuss hat den Bürgerantrag an den Rat der Stadt Heinsberg mit der Maßgabe verwiesen, diesen abzulehnen.