Sitzung: 09.10.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2019/Amt 30/00928/1
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt.
Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben begehrt ein
Bürger, die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen. Darin
wird der Rat der Stadt Heinsberg aufgefordert, folgenden Beschluss zu fassen:
“Die Stadt / Gemeinde Heinsberg-Oberbruch
unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency
(<<Klimanotstand>>), wie sie in dieser Anregung niedergelegt ist.”
Mit der Ausrufung des Klimanotstandes verbindet der Bürger im
Wesentlichen, dass die Stadt Heinsberg die Eindämmung des Klimawandels und
seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkennt und
führt im Einzelnen auf:
•
Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima
sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei
jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer
möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder
dessen Folgen abschwächen.
•
Die Kommune orientiert sich für zukünftige
Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf
Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
•
Die Kommune fordert von der Bundesregierung die
Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des
Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die
bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der
Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
•
Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und
die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und
Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen
werden, informieren.
Die Verwaltung nimmt zu der Resolution wie folgt Stellung:
Nahezu sämtliche Städte in Nordrhein-Westfalen werden derzeit mit wort-
und inhaltsgleichen Anregungen zur Ausrufung des sogenannten Climate Emergency bzw. Klimanotstandes konfrontiert. Im
Wesentlichen wurde das Thema vom “Klimabündnis Hamm” angestoßen. Auf der
Homepage dieses Bündnisses (https://www.klimabuendnis-hamm.de/nrw-erklaert-den-klimanotstand/) werden Bürgerinnen und Bürger explizit
angesprochen und über die Möglichkeiten informiert, wie ein diesbezüglicher
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zu stellen ist. Hier kann auch der vom Petent
verwendete Text der Resolution heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die
Nutzer werden dabei gebeten, eine Rückmeldung zu geben, welche Stadt bereits
angeschrieben wurde.
Aus Sicht der Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt
Heinsberg am 15.04.2019 einen Förderbescheid des Projektträgers Jülich zur
Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes
erhalten hat. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.05.2019 – 30.04.2020.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine entsprechende Ausschreibung. Die mit
diesem Projekt verfolgten Ziele werden detailliert in der Vorhabenbeschreibung
ausgeführt:
“Die Stadt Heinsberg möchte Deutschland bei den Klimaschutzzielen
unterstützen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40
Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und
bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
Hierfür soll ein kommunenspezifisches, umsetzbares und finanzierbares
Klimaschutzkonzept erarbeitet werden. Auf diesem Zielpfad werden notwendige
Maßnahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre identifiziert. Im
Klimaschutzkonzept wird ebenfalls eine erste grobe Risikoanalyse zur
Betroffenheit von Klimawandel durchgeführt.”
Neben dem besagten Klimaschutzkonzept hat die Stadt
Heinsberg auch in der jüngsten Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen ergriffen,
um den Folgen des Klimawandels entgegenzutreten. Als Beispiele umgesetzter
Maßnahmen seien hier die energetische Sanierung diverser städtischer
Liegenschaften, Umstellung auf LED-Beleuchtung in nahezu sämtlichen städtischen
Gebäuden und entsprechende Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie Anschaffung
eines Dienst-E-Bikes zu nennen.
Im Ergebnis bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht einer
zusätzlichen Ausrufung des Klimanotstandes, sondern vielmehr einer konsequenten
Fortführung der bisher vor Ort ergriffenen Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag
abzulehnen.
Der vorliegende Antrag war Gegenstand der Beratungen des
Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg am 8. Juli 2019. Der
Beschwerdeausschuss hat den Bürgerantrag an den Rat der Stadt Heinsberg mit der
Maßgabe verwiesen, diesen abzulehnen.