Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Bürgerantrag der Jusos des Kreises Heinsberg wird abgelehnt.

 


Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben begehren auch die Jusos des Kreises Heinsberg, dass die Stadt Heinsberg bzw. der Stadtrat den Klimanotstand ausruft. Im Wesentlichen wird in der Anregung auf den völkerrechtlichen Vertrag der Weltgemeinschaft, der im Jahre 2015 in Paris geschlossen wurde, Bezug genommen und dessen Umsetzung auch auf kommunaler Ebene gefordert. Begründet wird dies durch die Dürreperioden und Extremwetterlagen des vergangenen Jahres, die auch hierzulande den Landwirten, der Wirtschaft, den Tieren und Pflanzen sowie den Menschen zu schaffen gemacht habe.

 

Die Jusos des Kreises Heinsberg regen mit der Erklärung des Klimanotstandes die Anerkennung der Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Zudem wird Folgendes an den Stadtrat der Stadt Heinsberg herangetragen:

 

          Er erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

          Er fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur Verringerung der umweltbelastenden Faktoren über alle die Stadt betreffenden Aufgabenfelder zu erstellen. Das Konzept soll eine Rückkopplung mit den anderen Städten und Gemeinden sowie mit dem Kreis Heinsberg umfassen.

          Er fordert den Bürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emission Bericht zu erstatten und daraus Konsequenzen zu ziehen.

 

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Nahezu sämtliche Städte in Nordrhein-Westfalen werden derzeit mit wort- und inhaltsgleichen Anregungen zur Ausrufung des sogenannten Climate Emergency bzw. Klimanotstandes konfrontiert. Im Wesentlichen wurde das Thema vom “Klimabündnis Hamm” angestoßen. Auf der Homepage dieses Bündnisses (https://www.klimabuendnis-hamm.de/nrw-erklaert-den-klimanotstand/) werden Bürgerinnen und Bürger explizit angesprochen und über die Möglichkeiten informiert, wie ein diesbezüglicher Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zu stellen ist. Hier kann auch der vom Petent verwendete Text der Resolution heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Nutzer werden dabei gebeten, eine Rückmeldung zu geben, welche Stadt bereits angeschrieben wurde.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Heinsberg am 15.04.2019 einen Förderbescheid des Projektträgers Jülich zur Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes erhalten hat. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.05.2019 – 30.04.2020. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine entsprechende Ausschreibung. Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele werden detailliert in der Vorhabenbeschreibung ausgeführt:

 

“Die Stadt Heinsberg möchte Deutschland bei den Klimaschutzzielen unterstützen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Hierfür soll ein kommunenspezifisches, umsetzbares und finanzierbares Klimaschutzkonzept erarbeitet werden. Auf diesem Zielpfad werden notwendige Maßnahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre identifiziert. Im Klimaschutzkonzept wird ebenfalls eine erste grobe Risikoanalyse zur Betroffenheit von Klimawandel durchgeführt.”

 

Neben dem besagten Klimaschutzkonzept hat die Stadt Heinsberg auch in der jüngsten Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Klimawandels entgegenzutreten. Als Beispiele umgesetzter Maßnahmen seien hier die energetische Sanierung diverser städtischer Liegenschaften, Umstellung auf LED-Beleuchtung in nahezu sämtlichen städtischen Gebäuden und entsprechende Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie Anschaffung eines Dienst-E-Bikes zu nennen.

 

Im Ergebnis bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht einer zusätzlichen Ausrufung des Klimanotstandes, sondern vielmehr einer konsequenten Fortführung der bisher vor Ort ergriffenen Maßnahmen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.

 

 

 

Der vorliegende Antrag war Gegenstand der Beratungen des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg am 8. Juli 2019. Der Beschwerdeausschuss hat den Bürgerantrag der Jusos des Kreises Heinsberg an den Rat der Stadt Heinsberg mit der Maßgabe verwiesen, diesen abzulehnen.