Sitzung: 24.06.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2015/Amt 60/00079
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die
1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner
Eschweg/Straetener Weg“ wird nebst Begründung vom 01. Juni 2015 als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
23. März 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 1. Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner
Eschweg/Straetener Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die
Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18
„Waldenrath – Kleiner Eschweg/Straetener Weg“ hat für die Dauer eines Monats in
der Zeit vom 08. April 2015 - 07. Mai 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die 1. Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 „Waldenrath – Kleiner
Eschweg/Straetener Weg“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen
werden.
Bürgermeister
Dieder verwies auf die vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner
Sitzung vom 22. Juni 2015 ausgesprochene Beschlussempfehlung.
Nach
kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung.