Beschluss:

a)       Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in den beigefügten Abwägungstabellen 1 + 2 zu den im Rahmen der Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt

 

b)      Der Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ wird nebst Begründung vom 05. Juni 2019 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 09. Dezember 2013 gefasst.

Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 23. März 2015 die Abwägungstabelle mit den vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen.

Der Rat wird am 09. Oktober 2019 über die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung befinden.

 

Nach dem Entwurfsbeschluss durch den Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 23.03.2015 wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08. April bis zum 07. Mai 2015 durchgeführt.

Im Rahmen der Offenlage wurden sowohl von den Bürgern als auch von den Behörden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung vorgebracht.

Aus diesem Grunde wurde seitens der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein neues Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.

 

Aufgrund dieser neuen Entwässerungsplanung wurden in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04. Juli 2016 ein geänderter Entwurf sowie eine beschränkte Offenlage (19. Juli bis 31. August 2016) hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.

In der sich anschließenden beschränkten Offenlage wurden abermals Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung geäußert.

Insbesondere wurde hier die Einleitung des Niederschlagswassers von Hof- und Wegeflächen kritisch gesehen, da verunreinigtes Niederschlagswasser in den Nordsee des Lago Laprello gelangen könnte.

 

Aus diesem Grunde wurde die Niederschlagswasserableitung mit dem Konzept (Stand: Dezember 2017) von der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH optimiert. Es ist nunmehr vorgesehen, dass lediglich unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen der Erweiterungsfläche sowie von Teilen der Bestandsgebäude nach vorheriger Rückhaltung gedrosselt in den Nordsee des Lago Laprello eingeleitet werden soll. Mit diesem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird das hydraulisch überlastete Flutgrabensystem entlastet. Das Niederschlagswasser der Hof- und Wegeflächen der Erweiterungsfläche soll nach erfolgter Reinigung mittels Lamellenabscheider in das genannte Grabensystem eingeleitet werden.

Das aktuelle Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg abgestimmt und von diesen befürwortet.

 

Zudem wurde der Schallimmissionstechnische Fachbeitrag an die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst.

 

Somit wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 04.Juli 2018 der 2. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ sowie eine erneute Offenlage beschlossen.

Der 2. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 17. Juli bis zum 24. August 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

 

Die Im Rahmen der Offenlagen fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungen und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt (Abwägungstabellen 1 + 2).

 

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 wurden in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach ausführlichen Stellungnahmen aller Fraktionen und einem regen Meinungsaustausch wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.