Sitzung: 07.10.2019 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2019/Amt 60/00927
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen
der Verwaltung in den beigefügten Abwägungstabellen 1 + 2 zu den im Rahmen der
Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ wird nebst Begründung vom 05.
Juni 2019 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 74
„Gewerbepark Kirchhoven“ wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 09. Dezember 2013 gefasst.
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom Planungs-, Umwelt-
und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 23. März 2015 die Abwägungstabelle
mit den vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen.
Der Rat wird am 09. Oktober 2019 über die Abwägungstabelle zur
frühzeitigen Beteiligung befinden.
Nach dem Entwurfsbeschluss durch den Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss am 23.03.2015 wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 08. April bis zum 07. Mai 2015 durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage wurden sowohl von den Bürgern als auch von den
Behörden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung
vorgebracht.
Aus diesem Grunde wurde seitens der Ingenieurgesellschaft Dr.
Ing. Nacken mbH in Abstimmung mit dem
Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie
der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein neues
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.
Aufgrund dieser neuen Entwässerungsplanung wurden in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04. Juli 2016 ein geänderter
Entwurf sowie eine beschränkte Offenlage (19. Juli bis 31. August 2016)
hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.
In der sich anschließenden beschränkten Offenlage wurden abermals
Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung geäußert.
Insbesondere wurde hier die Einleitung des Niederschlagswassers von Hof-
und Wegeflächen kritisch gesehen, da verunreinigtes Niederschlagswasser in den
Nordsee des Lago Laprello gelangen könnte.
Aus diesem Grunde wurde die Niederschlagswasserableitung mit dem Konzept
(Stand: Dezember 2017) von der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH
optimiert. Es ist nunmehr vorgesehen,
dass lediglich unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen der
Erweiterungsfläche sowie von Teilen der Bestandsgebäude nach vorheriger
Rückhaltung gedrosselt in den Nordsee des Lago Laprello eingeleitet werden
soll. Mit diesem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird das hydraulisch
überlastete Flutgrabensystem entlastet. Das Niederschlagswasser der Hof- und
Wegeflächen der Erweiterungsfläche soll nach erfolgter Reinigung mittels
Lamellenabscheider in das genannte Grabensystem eingeleitet werden.
Das aktuelle Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit dem
Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg
abgestimmt und von diesen befürwortet.
Zudem wurde der Schallimmissionstechnische Fachbeitrag an die
Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Somit wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschusses am 04.Juli 2018 der 2. geänderte Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ sowie eine erneute Offenlage
beschlossen.
Der 2. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 17.
Juli bis zum 24. August 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Im Rahmen der Offenlagen fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Abwägungen und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der
Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt (Abwägungstabellen 1 + 2).
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ kann nunmehr als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 wurden in der Beratung zusammengefasst.
Nach ausführlichen Stellungnahmen aller Fraktionen und einem regen
Meinungsaustausch wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.