Sitzung: 06.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 51/00984
Beschluss:
Die Richtlinien der Stadt Heinsberg über die Gewährung von Leistungen im
Rahmen der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der
in der Anlage beigefügten Fassung werden mit Wirkung zum 01.01.2020
beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt
gem. § 39 Abs. 1 i. V. m. § 39 Abs. 3 SGB VIII bei stationären Hilfemaßnahmen
(§§ 33 bis 35a SGB VIII) den notwendigen Lebensunterhalt des Kindes, des
Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen durch laufende Leistungen und
einmalige Leistungen (Beihilfen und Zuschüsse) sicherzustellen. Aus Gründen der
Gleichbehandlung, Rechtssicherheit und zum Zwecke einer gleichförmigen
Ermessensausübung wurden mit Beschluss vom 10.12.2013 Richtlinien erlassen.
Es ist nunmehr geboten, die Richtlinien den
Preissteigerungen und der derzeitigen Rechtslage anzupassen. Herr Jäger
erläuterte die der Einladung beigefügte Neufassung der Richtlinien. Er wies
darauf hin, dass diese Neufassung der Richtlinien sowohl mit dem Kreisjugendamt
Heinsberg als auch mit den Stadtjugendämtern im Kreisgebiet abgestimmt sei.
Nach kurzem Austausch erging folgender
Beschluss: