Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellungen durch Land und Stadt Heinsberg für das Jahr 2020 wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens jedoch 2.500,00 €, zu gewähren. Das Land NRW ist ggf. im Rahmen der Pauschalzuweisung mit 50 % am Zuschuss beteiligt.

 


Die Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Instandsetzung einer Stützmauer einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten für das Gutachten und Sanierung belaufen sich gemäß Kostenschätzung bzw. Angebot auf insgesamt  10.238,76 €.

 

Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – abgestimmt und ist förderfähig.

 

Eine Bezuschussung der Maßnahme ist erst im Jahr 2020 möglich, sofern das Land im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2020 wieder Pauschalzuweisungen ausschüttet und die Stadt Heinsberg ihren kommunalen Anteil leistet.

 

Unter Zugrundelegung der bisherigen Regelung soll der Zuschuss für die Maßnahme den Betrag von 2.500,00 € (Landesanteil und kommunaler Anteil) nicht überschreiten.