Sitzung: 18.12.2019 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 40/01016
Beschluss:
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellungen durch Land und Stadt Heinsberg
für das Jahr 2020 wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten,
höchstens jedoch 2.500,00 €, zu gewähren. Das Land NRW ist ggf. im Rahmen der Pauschalzuweisung
mit 50 % am Zuschuss beteiligt.
Die Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in
Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Instandsetzung einer
Stützmauer einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten für das
Gutachten und Sanierung belaufen sich gemäß Kostenschätzung bzw. Angebot auf
insgesamt 10.238,76 €.
Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland –
abgestimmt und ist förderfähig.
Eine Bezuschussung der Maßnahme ist erst im Jahr 2020 möglich, sofern
das Land im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2020 wieder Pauschalzuweisungen
ausschüttet und die Stadt Heinsberg ihren kommunalen Anteil leistet.
Unter Zugrundelegung der bisherigen Regelung soll der Zuschuss für die
Maßnahme den Betrag von 2.500,00 € (Landesanteil und kommunaler Anteil) nicht
überschreiten.