Sitzung: 16.12.2019 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 60/01020
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der
Kapelle“ gemäß § 13b BauGB wird nebst Begründung vom 25. November 2019
beschlossen.
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 24.
September 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Bauleitplanung für den
Bebauungsplan Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ mit dem
Aufstellungsbeschluss einzuleiten.
Es ist beabsichtigt, den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Bereich
einer Bebauung zuzuführen. Nach der vorliegenden Planung sollen ca. 22
Baugrundstücke zur Bebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern entstehen.
Das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Anschluss an bestehende
Siedlungsstrukturen und bildet somit eine sinnvolle Arrondierung des Ortes
Scheifendahl. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Bedarf für
Bauland im Ort Scheifendahl gedeckt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der
Stadt Heinsberg als gemischte Baufläche dargestellt. Im Rahmen einer
Berichtigung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung in Wohnbaufläche
geändert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,65
ha, wobei ein Teilbereich in einer Größe von ca. 0,25 ha entlang der
Kreisstraße 4 bereits durch die Ortslagensatzung als Bauland ausgewiesen ist.
Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.