Beschluss:

a) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm“  nebst Begründung vom 02. Dezember 2019 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 84 „Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm“ nebst Begründung vom 02. Dezember 2019 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


 

BP-84 - 5

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 84 „Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.