Sitzung: 24.06.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00088
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, die Zuschüsse an die
kulturellen Vereine für das Jahr 2015 entsprechend der Regelung des Vorjahres
zu verteilen und den neu eingetragenen Verein „Frauenchor Li(e)dschatten 2008
e. V.“ und den Pop- und Gospel Chor e.V. „All that joy“ mit einem Zuschuss in Höhe von 150,00 € zu
berücksichtigen. Außerdem wird beschlossen, den Zuschuss an den Spielmannszug
Edelweiß Heinsberg-Lieck e. V. in Höhe von 187,50 € zu zahlen und die Zahlung
der Zuschüsse an die Schützenbruderschaften „St. Bernhardus“ Unterbruch, „St.
Hubertus“ Oberbruch und „St. Sebastianus“ Randerath einzustellen.
Eine Aufstellung der zu verteilenden Zuschüsse ist
als Anlage beigefügt.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2015 stehen 15.000,00 EUR für die Gewährung
von Zuschüssen an kulturelle Vereine zur Verfügung. Eine Übersicht über die im
Jahr 2014 bewilligten Zuschüsse war der Einladung beigefügt.
Der Zuschuss an die Big-Band Oberbruch entfällt, da sich der Verein
aufgelöst hat.
Stadtoberamtsrat Görtz erläutert in der Sitzung, dass sich noch folgende
Änderungen in der Zuschussliste ergeben haben:
Zu Punkt I. Kirchenchöre:
Der Pop- und Gospel Chor e. V. „All that joy“ und der seit dem 25.08.2014
neu eingetragene Frauenchor Li(e)dschatten 2008 e. V. sind keine Kirchenchöre,
sondern Gesangvereine. Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss entsprechend der
Zahlung an die Gesangvereine auf 150,00 € zu erhöhen.
Zu Punkt IV. Spielmannszüge, Trommler- und Pfeifercorps:
Der Spielmannszug Heinsberg und das Trommler- und Pfeifercorps Lieck
haben Anfang 2015 fusioniert. Der neue Vereinsname lautet: Spielmannszug
Edelweiß Heinsberg-Lieck e. V. Der Zuschuss in Höhe von 187,50 € wird nur
einmal an den Spielmannszug Edelweiß Heinsberg-Lieck e. V gezahlt.
Zu Punkt V. Schützenbruderschaften:
Die Schützenbruderschaften „St. Bernhardus“ Unterbruch, „St. Hubertus“
Oberbruch und „St. Sebastianus“ Randerath haben
ihre nach außen hin gerichteten Aktivitäten eingestellt. Es wird
vorgeschlagen, die Zahlung des Zuschusses in Höhe von 150,00 € einzustellen.
Ansonsten wird vorgeschlagen, die Zuschüsse wie im Jahr 2014 zu
verteilen.