Sitzung: 16.12.2019 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 66/01013
Beschluss:
Der Ausbau sowie die Erneuerung der Regenwasserkanalisation der
Ostpromenade in Heinsberg werden beschlossen.
Die Ostpromenade ist mit ca. 8.000 Kfz/d und neun Buslinien eine der am
stärksten belasteten Straßen in der Innenstadt Heinsberg.
Der Fahrbahnoberbau ist nicht mehr in der Lage die aktuellen
Verkehrslasten aufzunehmen.
Aufgrund der umfangreichen Straßenschäden ist die Erneuerung der
Fahrbahn und Nebenanlagen vom Grunde auf erforderlich.
Des Weiteren sollen die Signalanlagen Hochstraße/Busbahnhof,
Valkenburger Straße und Schafhausener Straße hinsichtlich der Technik und
Steuerung modernisiert werden.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob eine Erweiterung des Radwegenetzes
an der Ostpromenade möglich ist.
Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen werden Zuwendungen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse u.a. den Gemeinden nach den
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gewährt. Nach dem Gesetz zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz)
beträgt der aktuelle Fördersatz 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Maßnahme wurde im Rahmen der Einplanungsgespräche am 13.11.2019 bei
der Bezirksregierung Köln als grundsätzlich förderfähig anerkannt.
Die Kosten für den Gesamtausbau zwischen der Erzbischof-Philipp-Straße
und der Hochstraße werden auf ca. 2,5 Millionen € geschätzt. Ein entsprechender
Zuwendungsantrag soll im Jahre 2020 eingereicht werden.
Darüber hinaus ist die Erneuerung der Regenwasserkanalisation aus
hydraulischen und baulichen Gründen erforderlich. Die Kosten für den
Kanalneubau werden auf ca. 650.000 € geschätzt.
Nach den Erläuterungen durch den Vorsitzenden erkundigte sich
Stadtverordneter Lintzen nach den zu erwartenden Straßenausbaubeiträgen.
Seitens der Verwaltung nahmen zunächst der Technische Beigeordnete, Herr
Sangermann, und anschließend Herr Bürgermeister Dieder hierzu Stellung. Dieser
stellte insbesondere heraus, dass hier derzeit keine zuverlässige Aussage
getroffen werden kann, da in Kürze seitens des Landtages über eine Novellierung
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entschieden wird.