Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausbau sowie die Erneuerung der Regenwasserkanalisation der Ostpromenade in Heinsberg werden beschlossen.

 


Die Ostpromenade ist mit ca. 8.000 Kfz/d und neun Buslinien eine der am stärksten belasteten Straßen in der Innenstadt Heinsberg.

 

Der Fahrbahnoberbau ist nicht mehr in der Lage die aktuellen Verkehrslasten aufzunehmen.

 

Aufgrund der umfangreichen Straßenschäden ist die Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen vom Grunde auf erforderlich.

 

Des Weiteren sollen die Signalanlagen Hochstraße/Busbahnhof, Valkenburger Straße und Schafhausener Straße hinsichtlich der Technik und Steuerung modernisiert werden.

 

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob eine Erweiterung des Radwegenetzes an der Ostpromenade möglich ist.

 

Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen werden Zuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse u.a. den Gemeinden nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gewährt. Nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) beträgt der aktuelle Fördersatz 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Die Maßnahme wurde im Rahmen der Einplanungsgespräche am 13.11.2019 bei der Bezirksregierung Köln als grundsätzlich förderfähig anerkannt.

 

Die Kosten für den Gesamtausbau zwischen der Erzbischof-Philipp-Straße und der Hochstraße werden auf ca. 2,5 Millionen € geschätzt. Ein entsprechender Zuwendungsantrag soll im Jahre 2020 eingereicht werden.

 

Darüber hinaus ist die Erneuerung der Regenwasserkanalisation aus hydraulischen und baulichen Gründen erforderlich. Die Kosten für den Kanalneubau werden auf ca. 650.000 € geschätzt.

 

Nach den Erläuterungen durch den Vorsitzenden erkundigte sich Stadtverordneter Lintzen nach den zu erwartenden Straßenausbaubeiträgen.

Seitens der Verwaltung nahmen zunächst der Technische Beigeordnete, Herr Sangermann, und anschließend Herr Bürgermeister Dieder hierzu Stellung. Dieser stellte insbesondere heraus, dass hier derzeit keine zuverlässige Aussage getroffen werden kann, da in Kürze seitens des Landtages über eine Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entschieden wird.