Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €, zu gewähren.  Im Einzelnen ergeben sich folgende Zuschüsse:

 

zu a)    2.500,00 € (Höchstbetrag)

zu b)    2.500,00 € (Höchstbetrag)

 


a)         Der Eigentümer der unter Denkmalschutz stehenden Talmühle Dremmen, Talmühlenstr. 23 a, 52525 Heinsberg, beantragt zu den Kosten für die Fenstererneuerung einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 16.518,44 €.

 

b)         Die Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Noethlichsstr. 9, 52525 Heinsberg, beantragen zu den Klinkerarbeiten einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 18.324,70 €.

 

 

Beide Maßnahmen wurden mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ab-

abgestimmt und sind förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung(Denkmalförderprogramm 2015) sollen Zuschüsse an die Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht mehr überschreiten (bisher 5.000,00 €).