Sitzung: 24.06.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00091
Beschluss:
Es wird
beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €,
zu gewähren. Im Einzelnen ergeben sich
folgende Zuschüsse:
zu a) 2.500,00 € (Höchstbetrag)
zu b) 2.500,00 € (Höchstbetrag)
a) Der
Eigentümer der unter Denkmalschutz stehenden Talmühle Dremmen, Talmühlenstr. 23
a, 52525 Heinsberg, beantragt zu den Kosten für die Fenstererneuerung einen
Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
16.518,44 €.
b) Die
Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Noethlichsstr. 9, 52525
Heinsberg, beantragen zu den Klinkerarbeiten einen Zuschuss aus
Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 18.324,70 €.
Beide Maßnahmen wurden mit dem Amt für
Denkmalpflege im Rheinland ab-
abgestimmt und sind förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid
der Bezirksregierung über die Projektförderung(Denkmalförderprogramm 2015)
sollen Zuschüsse an die Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den
Betrag von 2.500,00 € nicht mehr überschreiten (bisher 5.000,00 €).