Sitzung: 15.01.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 7
Vorlage: 2019/Amt 20/00996
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält
die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge
und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres,
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen
Rücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntgabe in der Zeit vom 19.12.2019 bis 29.01.2020 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Heinsberg am 18.12.2019 allen Stadtverordneten zugeleitet
worden.
Die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 109.788.390 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 114.026.912 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 102.489.440 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 114.076.830 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 7.916.300 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf
9.392.478 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 2.017.584 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 1.537.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.476.178 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.802.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 973.217 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.265.305 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431 v.H.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahm Bürgermeister Dieder zum
vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Die Erläuterungen des Bürgermeisters
zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Herberg stellte für die SPD-Fraktion Änderungsanträge
zum Haushaltsentwurf. Die Änderungsanträge betreffen nachfolgende Bereiche
-
Gründung
einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft
-
Kunstrasenplatz
-
Dremmener
Jätzges.
Die Ausführungen der SPD-Fraktion zum Haushalt sind der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Die Änderungsanträge sollen Gegenstand der Haushaltsberatungen sein und
werden im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt in die kommende
Ratssitzung am 29. Januar 2020 eingebracht.