Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 7

Beschluss:

Die Annahme der vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Rat empfohlen.

 

 


Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1.      des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2.      der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage

 

3.   des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

4.      der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 19.12.2019 bis 29.01.2020 öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 18.12.2019 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Heinsberg

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                       109.788.390 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                      114.026.912 EUR

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                     102.489.440 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                     114.076.830 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf                                                                        7.916.300 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf                                                                       9.392.478 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    2.017.584 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    1.537.400 EUR             

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.476.178 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.802.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 973.217 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.265.305 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                                                       320 v.H.

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                                                       500 v.H.

 

2.       Gewerbesteuer auf                                                                                              431 v.H.

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahm Bürgermeister Dieder zum vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Stadtverordneter Herberg stellte für die SPD-Fraktion Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf. Die Änderungsanträge betreffen nachfolgende Bereiche

 

-       Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft

-       Kunstrasenplatz

-       Dremmener Jätzges.

 

Die Ausführungen der SPD-Fraktion zum Haushalt sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Änderungsanträge sollen Gegenstand der Haushaltsberatungen sein und werden im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt in die kommende Ratssitzung am 29. Januar 2020 eingebracht.