Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit vom 15. bis 17. Juli 2019 die Staatszuweisungen bei der Stadt Heinsberg geprüft. Bestandteil der Prüfung war das Förderprogramm

 

“Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)”

 

Nach § 105 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet sodann den Rat der Stadt Heinsberg über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und eine Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der GPA NRW, mit entsprechenden Stellungnahmen bzw. Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise, wurden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses per Einladung zu seiner Sitzung am 20.11.2019 zur Verfügung gestellt.

 

Eine Stellungnahme der Stadt Heinsberg gegenüber der GPA NRW ist bezüglich des Prüfberichtes nicht erforderlich.

 

Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und kurzer Aussprache beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig, dass bezüglich der Feststellungen und Empfehlungen im Prüfbericht entsprechend den Stellungnahmen und Vorschlägen der Verwaltung in der bereitgestellten Zusammenstellung verfahren wird.

 

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird der Rat über das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses, wie beschlossen, unterrichtet.

Der Prüfungsbericht und die Stellungnahmen der Verwaltung wurden in Gänze in den Rat eingebracht. Sie waren der Einladung als Anlage beigefügt.