Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Der Bedarfsplan ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Dezernenten, Herrn Jäger, das Wort.

 

Herr Jäger erläuterte den der Einladung beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes. Er hob insbesondere hervor, dass zum Vergleichsjahr 2018/2019 in 2019/2020 die Anzahl der Kinder in Folge von Geburten und Zuzügen um 63 Kinder gestiegen ist. Diese deutliche Steigerung bedingt folglich einen erhöhten Betreuungsbedarf im Planungszeitraum. Weiterhin ist aufgrund der diesjährigen Anmeldezahlen die sogenannte Quote für die Inanspruchnahme der Betreuungsplätze bei den Einjährigen von 6 % auf 12 % zu verdoppeln sowie bei den Zweijährigen von bisher 75 % auf 85 % zu erhöhen. Die Deckung dieser Nachfragesteigerung soll plangemäß zunächst durch die Fertigstellung der bereits geplanten Neubau- und Umbaumaßnahmen, mit Hilfe von Notgruppen und Überbelegungen sowie durch den weiteren Ausbau des Kindertagespflegeangebots erreicht werden. Mittelfristig, eventuell 2021/2022, ist vorgesehen, den geplanten Abbau der Notgruppen zu vollziehen und der zu erwartenden Nachfragesteigerung durch weitere Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen zu begegnen.

 

Nach einer kurzen Erörterung fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: