Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die im Zuge der Dringlichkeit beschlossenen Bildung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg für das Kindergartenjahr 2020/2021 gemäß der beigefügten Aufstellung wird gemäß § 60 Abs. 2. S 2 GO genehmigt. Die Aufstellung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Herr Jäger erläuterte, dass zur Beantragung von Betriebskostenzuschüssen beim Landesjugendamt eine jährliche Beschlussfassung über die Bildung der Gruppenformen gem. § 19 Abs. 3 KiBiz a. F. bzw. § 33 Abs. 2 KiBiz n. F. vorzunehmen sei.

Die Bildung der Gruppenformen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedarfe im Rahmen der geltenden Betriebserlaubnisse.

Dieser Antrag ist jährlich zum 15.03. für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr zu stellen.

 

Wegen der Coronakrise konnte die für den 11.03.2020 geplante Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht stattfinden. Eine Fristverlängerung lehnte das Landesjugendamt unter Verweis, im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens zu entscheiden, ab.

Der Dringlichkeitsbeschluss wurde am 09.03.2020 durch Zeichnung von Herrn Bürgermeister Dieder und von dem Mitglied, Frau Herberg, gefasst. Er ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu genehmigen.

 

Ohne Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst: