Sitzung: 22.04.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 51/01056
Beschluss:
Die im Zuge der Dringlichkeit beschlossenen
Bildung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im
Stadtgebiet Heinsberg für das Kindergartenjahr 2020/2021 gemäß der beigefügten
Aufstellung wird gemäß § 60 Abs. 2. S 2 GO genehmigt. Die Aufstellung ist
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Herr Jäger erläuterte, dass zur Beantragung von
Betriebskostenzuschüssen beim Landesjugendamt eine jährliche Beschlussfassung
über die Bildung der Gruppenformen gem. § 19 Abs. 3 KiBiz a. F. bzw. § 33 Abs.
2 KiBiz n. F. vorzunehmen sei.
Die Bildung der Gruppenformen erfolgt unter
Berücksichtigung der Bedarfe im Rahmen der geltenden Betriebserlaubnisse.
Dieser Antrag ist jährlich zum 15.03. für das
im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr zu stellen.
Wegen der Coronakrise konnte die für den 11.03.2020
geplante Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht stattfinden. Eine
Fristverlängerung lehnte das Landesjugendamt unter Verweis, im Wege eines
Dringlichkeitsverfahrens zu entscheiden, ab.
Der Dringlichkeitsbeschluss wurde am 09.03.2020
durch Zeichnung von Herrn Bürgermeister Dieder und von dem Mitglied, Frau
Herberg, gefasst. Er ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu genehmigen.
Ohne Aussprache wurde folgender Beschluss
gefasst: