Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes O.2 “Kranzes” im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 17. Februar 2020 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes O.2 “Kranzes” wird nebst Begründung vom 17. Februar 2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes O.2 “Kranzes” soll eine sinnvolle städtebauliche Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan O.2 “Kranzes” wurde im Jahr 1965 auf Grundlage der damaligen Gesetzgebung beschlossen.

Die Festsetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße städtebauliche Entwicklung und neuzeitliche Architektur.

Da die Bestandsbebauung im Plangebiet zum Teil einer Erneuerung oder Erweiterung bedarf, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes aktualisiert werden.

Insbesondere sollen die zulässige Geschossigkeit, die Grundflächen- und Geschossflächenzahlen sowie die gestalterischen Festsetzungen angepasst werden.

 

Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.