Sitzung: 27.04.2020 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 60/01075
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” wird
nebst Begründung vom 26. Februar 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
01.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark
Tagebau Wilhelm” beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.
1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.
1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2019 beraten. Der Rat wird in
seiner Sitzung am 29.04.2020 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung befinden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzumg am
16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark
Tagebau Wilhelm” beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 07.01. – 07.02.2020
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die
Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt (Abwägungstabelle).
Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” kann
nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.