Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wird hiermit dem Rat zugeleitet.