Sitzung: 29.04.2020 Rat
Vorlage: 2020/Amt 20/01091
Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser
leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte
Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wird hiermit dem Rat
zugeleitet.