Sitzung: 29.04.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 65/01049
Beschluss:
Die vorgestellte Planung im Bereich des
Quartierszentrums Kirchhoven zur Erweiterung und Sanierung der Grundschule
Kirchhoven nebst Mehrzweckhalle und Umgestaltung der Außenanlagen wird wie
vorgestellt beschlossen.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner
Sitzung am 15.02.2017 das Interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) “Die
Westzipfelregion” beschlossen. Teil dieses Entwicklungskonzeptes ist das
Quartierszentrum Kirchhoven mit der Grundschule und der Mehrzweckhalle. Da
in Kirchhoven eine Begegnungsstätte wie ein Dorfgemeinschaftshaus fehlt,
fungieren die Einrichtungen Schule und Mehrzweckhalle neben dem regulären
Schulbetrieb schon heute als eigentliches Quartierszentrum.
Der im Entwicklungskonzept ermittelte Handlungsbedarf
erfordert die Erweiterung der Brunnenschule und eine umfangreiche Sanierung im
Bestand von Grundschule und Mehrzweckhalle sowie eine Aufwertung der
Außenanlagen.
Für die Erweiterung und Sanierung der
Grundschule hat das Architekturbüro Linssen aus Heinsberg eine Entwurfsplanung
erarbeitet. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen erfolgt neben der energetischen
Sanierung, der Schaffung von Barrierefreiheit auch die Errichtung von
Ergänzungsneubauten zur Unterbringung der Vereinsnutzungen als wichtige Quartiersnutzungen
in Kirchhoven. Die Baumaßnahmen gliedern sich in vier Bauabschnitte (BA).
Erweiterungsmaßnahmen an der Grundschule (1. BA)
a) Es ist geplant, den bestehenden
Klassentrakt auf der Pausenhofseite durch einen 2-geschossigen Anbau im EG mit
rd. 173 m² und im OG mit rd. 270 m² zu erweitern. Zudem ist im EG eine
überdachte Pausenhalle geplant.
Im OG sollen 3 Klassenräume von je 66 m² und 3
angrenzende Nebenräume von je 10 m² sowie ein 30 m² großer Gruppenraum
entstehen.
Der Anbau im Bereich des EG soll nahezu
komplett für die OGS und Vereinsnutzungen zur Verfügung stehen. Rund 30 m² sind
als Hausmeisterraum sowie Lager für die Schule vorgesehen.
Durch die Errichtung eines Aufzugsturms hinter
dem Treppenaufgang im Altbau wird die Barrierefreiheit gewährleistet.
b) Ein weiterer Anbau von rd. 97 m² ist als
1-geschossiger Vereinsraum im rückwärtigen Bereich am bestehenden
Flachdachgebäude im heutigen Hofbereich geplant.
Die Gesamtbaukosten inkl. Planungskosten für
den Ergänzungsanbau mit OGS- und Multifunktionsräumen, Vereinsräume und
Aufzuganlage werden derzeit mit ca. 1,7 Mio. € veranschlagt. Die förderfähigen
Kosten betragen 1.421.495,00 €.
Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule (2. + 3. BA)
Der 2. BA umfasst die energetische und brandschutztechnische
Sanierung und Quartiersöffnung des Bestandsanbaus aus den 1960er Jahren.
Im 3. BA folgen Arbeiten am Altbau. Der älteste
Gebäudebestand der Grundschule wurde im Jahr 1910 errichtet und ist durch die
Lage an der Waldfeuchter Straße das „Gesicht“ des Quartierszentrums.
Die Maßnahmen im Bereich des 2. und 3. BA
umfassen eine Fläche von rd. 1.400 m². Im Zuge der energetischen Sanierung der
Grundschule Kirchhoven wird die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach) erneuert
bzw. ertüchtigt. Außerdem wird die Heizungsanlage ausgetauscht. Sämtliche haus-
und elektrotechnischen Anlagen sowie die WC-Anlagen werden erneuert. Neben den
erforderlichen Renovierungsarbeiten werden die Klassenräume mit einer
EDV-Infrastruktur ausgestattet, die die Nutzung von moderner Medientechnik in
sämtlichen Räumen ermöglicht.
Das Schulgebäude entspricht nach der Maßnahme
den aktuellen Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Die Raumaufteilung und -nutzung wird in
Teilbereichen geändert. Im OG wird zukünftig der Unterricht stattfinden. Hier
entstehen 8 Klassenräume mit Nebenräumen, ein Medienraum, eine Bibliothek und
eine Lehrküche.
Im EG des ehemaligen Altbaus werden der
Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer und Sanitärräumen vorsehen (3. BA).
Im EG des bereits bestehenden Anbaus sind
ergänzend zu den neu geplanten OGS-Räumen drei weitere große OGS-Räume mit
Nebenräumen in Planung. Die vom Pausenhof erreichbaren sanierten WC-Anlagen,
bilden im EG das Bindeglied zwischen dem OGS-Bereich und dem ehemaligen Altbau.
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen des 2.
und 3. BA sind insgesamt mit rd. 2,0 Mio € veranschlagt. Die förderfähigen
Kosten betragen 1.801.000,00 €.
Sanierung der Mehrzweckhalle (4. BA)
Die Mehrzweckhalle an der Grundschule
Kirchhoven wird baulich nicht verändert jedoch umfangreich energetisch und
brandschutztechnisch saniert. Die Gesamtkosten inkl. erforderlicher
Planungskosten belaufen sich auf rd. 477.000,00 €.
Aufwertung der Außenanlagen
Nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten in den
Gebäuden werden die Außenanlagen rund um das Quartierszentrum Kirchhoven
aufgewertet. Eine konkrete Planung hierzu besteht noch nicht. Diese wird zur
Beantragung weiterer Fördermittel erarbeitet. Die geschätzten Kosten betragen
ca. 430.000,00 €.
Mit dem Zuwendungsbescheid Nr. 05/41/19 vom
27.08.2019 wurden Landes- und Bundesmittel von insgesamt 1.137.196,00 € für den
1. BA bewilligt. Dies entspricht einer Anteilsfinanzierung von 80 v. H. der
zuwendungsfähigen Kosten von 1.421.495,00 €.
Für den 2. BA mit förderfähigen Gesamtkosten
von ca. 893.000,00 € und den 3. BA mit förderfähigen Gesamtkosten von ca.
908.000,00 € hat die Stadt Heinsberg für das Programmjahr 2020 Ende September
2019 einen entsprechenden Zuwendungsantrag gestellt.
Im zwischenzeitlich veröffentlichten Stadterneuerungsprogramm
2020 wurden die beantragten Maßnahmen des 2. und 3. Bauabschnittes nicht
bewilligt. Es ist jedoch in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln möglich,
den förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zu beantragen, so dass die Baumaßnahmen
wie geplant im Herbst 2020 zusammen ausgeschrieben und vergeben werden können.
Die Zuwendungen für den 2. und 3. Bauabschnitt werden nunmehr für das
Programmjahr 2021 beantragt.
Entsprechende Fördermittel für den 4. BA sowie
die Aufwertung der Außenanlagen am Quartierszentrum Kirchhoven werden für das
Programmjahr 2021 beantragt.
In der Sitzung stellte Herr Michael Linssen vom Architekturbüro Linssen
die Planung nach den einleitenden Worten des Beschäftigten Knoben dem Rat vor.