Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 

 


In dem Verfahren zur Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a „Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).