Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen” wird nebst Begründung vom 05. März 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen” beschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 07.10.2019 beraten. Der Rat hat unter TOP 6 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen” kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.