Sitzung: 29.04.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 60/01070
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird zugestimmt.
b) Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und
Industriegebiet Dremmen” wird nebst Begründung vom 05. März 2020 als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
01.07.2019 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a
“Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen” beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.
1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.
1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 07.10.2019 beraten. Der Rat hat unter TOP
6 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07.10.2019 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe-
und Industriegebiet Dremmen” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat
in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26a “Gewerbe- und
Industriegebiet Dremmen” kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen
werden.