Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Tagebau Wilhelm wird nebst Begründung vom 26. Februar 2020 beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Tagebau Wilhelm beschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2019 beraten. Der Rat hat unter TOP 8 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Tagebau Wilhelm beschlossen. Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 07.01. bis 07.02.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Tagebau Wilhelm kann nunmehr beschlossen werden.