Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” wird nebst Begründung vom 26. Februar 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

BP-84 - 5

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” beschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2019 beraten. Der Rat hat unter TOP 10 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 07.01. – 07.02.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.