Sitzung: 29.04.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1
Vorlage: 2020/Amt 60/01075
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” wird
nebst Begründung vom 26. Februar 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
01.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark
Tagebau Wilhelm” beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2019 beraten. Der Rat hat unter
TOP 10 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark
Tagebau Wilhelm” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit
vom 07.01. – 07.02.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im
Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge
der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt
(Abwägungstabelle).
Der Bebauungsplan Nr. 84 “Heinsberg – Solarpark Tagebau Wilhelm” kann
nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.