Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Umbau des Schützenheimes Aphoven in ein Bürgerhaus wird wie vorgestellt beschlossen.

 


Im Rahmen der Vital-Arbeitsgruppen der „Westzipfelregion“ hat sich ergeben, dass es in Heinsberg-Aphoven, einem Ortsteil mit ca. 970 Einwohnern, an einem Ortstreffpunkt mangelt. Auf Grund des Wegfalls der örtlichen Gaststätten und Kneipen fehlt es derzeit an einem geeigneten Treffpunkt zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft. Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt zudem das Jugendheim in Aphoven aufzugeben, so dass in absehbarer Zeit auch der für die Jugendlichen wichtige Treffpunkt entfallen wird.

Das im Eigentum der Stadt Heinsberg befindliche Schützenheim, Heideweg 38, wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und war bis zum 31.12.2019 dem Verein „Schießsportfreunde Aphoven e. V.“ vertraglich zur Nutzung überlassen. Es ist geplant, dieses Schützenheim umfangreich zu erweitern sowie räumlich und funktional an die heutigen Bedürfnisse eines Bürgerhauses anzupassen.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind mit ca. 1.080.000,00 € veranschlagt. Eine pauschale Förderung derartiger Baumaßnahmen mit maximal 250.000,00 € aus Mitteln des Dorferneuerungsprogramms 2020 ist verbindlich zugesagt. Es verbleibt somit ein kommunaler Finanzierungsanteil von 830.000,00 €, der nach Abzug von beabsichtigten Eigenleistungen der Aphovener Vereine von ca. 325.000,00 € voraussichtlich 505.000,00 € betragen wird.

Zur Umsetzung der Baumaßnahme, wurde die „Interessensgemeinschaft Aphoven e. V.“ gegründet, die die Eigenleistung der vielen ortsansässigen Vereine koordiniert und auch für die spätere Nutzung, Unterhaltung und Pflege des Bürgerhauses verantwortlich sein wird.

Der Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme ergibt sich aus den Vorgaben des erwarteten Zuwendungsbescheides.

Nach den Ausführungen durch den Vorsitzenden stellte Dipl.-Ing. Michael Linssen die von seinem Architekturbüro erstellten Planunterlagen mit entsprechender Kostenschätzung vor.

Umfangreiche Nachfragen von verschiedenen Ausschussmitgliedern wurden vom Entwurfsverfasser und seitens der Verwaltung beantwortet.

Nach regem Informationsaustausch stellte Stadtverordneter Lintzen den Antrag zur Vertagung der Angelegenheit. Nach seiner Auffassung seien zunächst offene Fragen zum Thema Bauleitung, ambitionierte Eigenleistung und Haftung zu klären. Zudem gelte es nach seiner Auffassung, einen Corona Kassensturz abzuwarten, ehe über die Maßnahme entschieden würde. Dieser Antrag wurde mit 9 : 6 Stimmen abgelehnt.

Sodann erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.