Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auch in diesem Jahr werden Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr bezuschusst.

Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist.

Bei teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen zu erfüllen.

 


Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen seines Haushaltes 2020 Zuschüsse für Altenveranstaltungen.

Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.

Um alle Veranstalter im Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher Zuschüsse kommen zu lassen, beschloss der Haupt- und Finanzausschuss im vorigen Jahr:

 

1.         Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die Stadt Heinsberg einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.

 

2.         Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts nicht möglich, erhöht sich der städtische Zuschuss auf 3,00 €.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2020 ist hierfür ein Ansatz von 6.000,00 € vorgesehen.

(Leistung/Konto 05030000/5331)