Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Eltern­bei­träge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflegestellen für den Monat Juli 2020 zu erlassen.

Ebenfalls empfiehlt er eine Erstattung der Beitragsausfälle an die Träger der Angebote der Offenen-Ganztags-Schule (OGS) und der Halbtagesbetreuung (HTB) für die in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht erhobenen Elternbeiträge.

 


Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben sich darauf verständigt, die Eltern der Kinder in den Kindertagesstätten und in der Kinder­tagespflege erneut zu entlasten, indem den Eltern jeweils die Hälfte der Eltern­bei­träge für die Monate Juni und Juli 2020 erlassen wird. Dementsprechend wird die Kostenlast zu 50 % auf die Eltern, zu 25 % auf das Land und zu 25 % auf die Kommunen aufgeteilt. Der Ertragsausfall beträgt für die Stadt Heinsberg unter Berücksichtigung der Landeserstattung in den Monaten Juni und Juli tatsächlich insgesamt ca. 100.000,00 €.

 

In Anlehnung an die bisherige Verfahrenspraxis haben sich die Kommunen des Kreises Heinsberg darauf verständigt, die hälftigen Elternbeiträge für die Inan­spruchnahme der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli in der Weise zu erstatten, dass auf die Einziehung der Beiträge für den Monat Juli verzichtet und eine Verrechnung mit den hälftigen Juni- und Julibeiträgen vorgenommen wird.

 

Bürgermeister Dieder informierte, dass auch eine Entscheidung hinsichtlich der Angebote der Offenen-Ganztags-Schule (OGS) und der Halbtagesbetreuung (HTB) getroffen werden könne. Das Landeskabinett habe am 23. Juni 2020 eine hälftige Kostenkompensation zugesichert. Die Angebote der OGS und der HTB sollten daher in den Beschluss mit einbezogen werden.