Es liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.05.2020 mit folgendem Wortlaut vor:

 

Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragen die Sondernutzungs­ab­gabe für die Nutzung von Außenbereichen durch Gastronomiebetriebe zunächst befristet für ein Jahr auszusetzen und der Gastronomie anzubieten in dieser Zeit größere Außenbereiche unentgeltlich nutzen zu dürfen.

 

Begründung:

 

Durch die Corona-Krise ist die Gastronomie bekanntlich durch erhebliche Einnahmeausfälle sehr betroffen. Um diese Situation etwas abzumildern und einer eventuell drohenden Insolvenz vorzubeugen, beantragen wir die o.a. Maßnahmen.

 

Natürlich bedeuten diese Mindereinnahmen eine zusätzliche Belastung unseres Haushalts, allerdings wäre unser Haushalt von einer Schließung der Gastrono­mie­betriebe mit entsprechenden Gewerbesteuerausfällen voraussichtlich stärker betroffen.

 

Bei dem Angebot der temporären Erweiterung der Außenbereiche sehen wir zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für die Gastronomiebetriebe. Dabei ist jedoch darauf zu achten und sicherzustellen, dass Durchgangsbereiche für Fußgänger und insbesondere für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle freige­halten werden.

 

Über eine Verlängerung der Maßnahme soll vor Ablauf der Jahresfrist erneut entschieden werden. Dies soll bereits jetzt als Tagesordnungspunkt für eine dann zu terminierende Ratssitzung vorgemerkt werden.

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes berichtete Bürgermeister Dieder, dass die Stadt Heinsberg aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Pandemie  keine Sondernutzungsgebühren erhoben habe und in 2020 auch keine Sondernutzungsgebühren erheben werde. Diese Verfahrenspraxis wurde einvernehmlich begrüßt.

Hinsichtlich der ebenfalls nicht erhobenen Parkgebühren solle eine Beratung in der nächsten Ratssitzung erfolgen.