Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 378.765.880,44 Euro sowie der zugehörige Anhang und Lagebericht einschließlich des Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegels etc. werden festgestellt, gleichzeitig wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

Der Jahresüberschuss i. H. v. 633.448,03 Euro wird der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt.


Nach § 95 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Heinsberg zum 31.12.2019 wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Heinsberg in der Sitzung vom 29.04.2020 zugeleitet.

 

Gem. § 102 GO NRW wurde der Jahresabschluss durch die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung fasste sie im Bericht vom 04.05.2020 zusammen.

 

Unter Einbezug dieses Prüfungsberichtes prüfte der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2020 den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hielt in seiner Stellungnahme fest, dass keine Einwendungen gegen das Prüfungsergebnis erhoben wurden und gleichzeitig der vom Bürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht gebilligt wurden. Eine Ausfertigung dieses Berichtes ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schloss mit einem Jahresüberschuss von 633.448,03 Euro ab. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hat der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW soll der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, bis der gesetzlich vorgegebene Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage erreicht ist.

 


Bürgermeister Dieder nahm an der Abstimmung nicht teil.