Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Beteiligungsbericht der Stadt Heinsberg zum 31.12.2019 wird gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW beschlossen.

 


Die Stadt Heinsberg hat gemäß § 117 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 53 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen - KomHVO NRW) vom 12.12.2018 (GV. NRW. S. 708) in der zurzeit gültigen Fassung im Falle der Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes einen Beteiligungsbericht zu erstellen.