Sitzung: 24.06.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 51/01128
Beschluss:
Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für
Kinder und der Kindertagespflegestellen werden für den Monat Juli 2020
erlassen.
Ebenfalls erfolgt eine Erstattung der Beitragsausfälle an die Träger der
Angebote der Offenen-Ganztags-Schule (OGS) und der Halbtagesbetreuung (HTB) für
die in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht erhobenen Elternbeiträge.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben sich darauf
verständigt, die Eltern der Kinder in den Kindertagesstätten und in der
Kindertagespflege erneut zu entlasten, indem den Eltern jeweils die Hälfte der
Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 erlassen wird. Dementsprechend
wird die Kostenlast zu 50 % auf die Eltern, zu 25 % auf das Land und zu 25 %
auf die Kommunen aufgeteilt. Der Ertragsausfall beträgt für die Stadt Heinsberg
unter Berücksichtigung der Landeserstattung in den Monaten Juni und Juli
tatsächlich insgesamt ca. 100.000,00 €.
In Anlehnung an die bisherige Verfahrenspraxis haben sich die Kommunen
des Kreises Heinsberg darauf verständigt, die hälftigen Elternbeiträge für die
Inanspruchnahme der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für die Monate
Juni und Juli in der Weise zu erstatten, dass auf die Einziehung der Beiträge
für den Monat Juli verzichtet und eine Verrechnung mit den hälftigen Juni- und
Julibeiträgen vorgenommen wird.
Bürgermeister Dieder informierte den Rat, dass auch eine Entscheidung
hinsichtlich der Angebote der Offenen-Ganztags-Schule (OGS) und der
Halbtagesbetreuung (HTB) getroffen werden könne. Das Landeskabinett habe am 23.
Juni 2020 eine hälftige Kostenkompensation zugesichert. Die Angebote der OGS
und der HTB sollten daher in den Beschluss mit einbezogen werden.