Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im direkten Umfeld der beiden weiterführenden städtischen Schulen in Heinsberg und Oberbruch jeweils eine Sportanlage errichtet bzw. ertüchtigt werden kann.

Die Sportstätte sollte neben der (Kunst-)Rasenfläche auch über Einrichtungen für die Leichtathletik sowie einer Flutlichtanlage verfügen.

 

Standortuntersuchung:

Für die Standortprüfung wurden die notwendigen Flächengrößen (Spielfeld, Leichtathletikanlage, ergänzende Infrastruktur, inkl. Parkplatzfläche) definiert und die landschafts-, bauplanungs-, oder bauordnungsrechtliche Belange geprüft.

Für die notwendige bauliche Infrastruktur (Erschließung, Umkleideräume und Parkplätze) sowie für die Leichtathletikanlage „Typ C“ wurden pauschalisierte Ansätze gewählt.

 

Flächendefinition:

Kunstrasenspielfeld:

Das Kunstrasenfeld umfasst bei der Neuanlagen für die Nutzung als Fußballplatz (Fifa-Standard) eine Abmessung von 105m x 68m, zusätzlich sind Randbereiche von Hindernissen frei zu halten, so dass für das insgesamt für das Sportfeld eine Abmessung von 113 m x 74 m anzusetzen ist.

 

Leichtathletikanlage:

Durch Flächen für Leichtathletikanlagen (u.a. Laufbahnen, Flächen für Hoch- und Weitsprung, etc.) vergrößern sich die Abmessungen auf:

Typ C (4 Laufbahnen á 400m; 85,00m x 167,18m)

Typ B (6 Laufbahnen á 400m: 88,00m x 172,03m)

 

Ergänzende Infrastruktur:

Umkleide-/ Sanitäranlagen sowie Lagerflächen für Sport- und Pflegegeräte werden pauschal mit 250 qm in Ansatz gebracht.

 

Parkplatz:

Für Besucherstellplatzflächen werden pauschal 60 Stellplätze mit einer gerundeten Flächengröße von 1.500 qm in Ansatz gebracht.

 

Technischer Beigeordneter Sangermann stellte das Ergebnis des Prüfauftrags in der Sitzung vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.