Sitzung: 24.06.2020 Rat
Vorlage: 2020/Amt 66/01142
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im direkten Umfeld der
beiden weiterführenden städtischen Schulen in Heinsberg und Oberbruch jeweils
eine Sportanlage errichtet bzw. ertüchtigt werden kann.
Die Sportstätte sollte neben der (Kunst-)Rasenfläche auch über
Einrichtungen für die Leichtathletik sowie einer Flutlichtanlage verfügen.
Standortuntersuchung:
Für die Standortprüfung wurden die notwendigen Flächengrößen (Spielfeld,
Leichtathletikanlage, ergänzende Infrastruktur, inkl. Parkplatzfläche)
definiert und die landschafts-, bauplanungs-, oder bauordnungsrechtliche
Belange geprüft.
Flächendefinition:
Kunstrasenspielfeld:
Das Kunstrasenfeld umfasst bei der Neuanlagen für die Nutzung als Fußballplatz
(Fifa-Standard) eine Abmessung von 105m x 68m, zusätzlich sind Randbereiche von
Hindernissen frei zu halten, so dass für das insgesamt für das Sportfeld eine
Abmessung von 113 m x 74 m anzusetzen ist.
Leichtathletikanlage:
Durch Flächen für Leichtathletikanlagen (u.a. Laufbahnen, Flächen für
Hoch- und Weitsprung, etc.) vergrößern sich die Abmessungen auf:
Typ C (4 Laufbahnen á 400m; 85,00m x 167,18m)
Typ B (6 Laufbahnen á 400m: 88,00m x 172,03m)
Ergänzende Infrastruktur:
Umkleide-/ Sanitäranlagen sowie Lagerflächen für Sport- und Pflegegeräte
werden pauschal mit 250 qm in Ansatz gebracht.
Parkplatz:
Für Besucherstellplatzflächen werden pauschal 60 Stellplätze mit einer
gerundeten Flächengröße von 1.500 qm in Ansatz gebracht.
Technischer Beigeordneter Sangermann stellte das Ergebnis des
Prüfauftrags in der Sitzung vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.