Beschluss:

a) Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch wird nebst Begründung vom 27. Mai 2020 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch nebst Begründung vom 27. Mai 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

In dem Verfahren zur Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.