Beschluss:

a) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 “Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße” wird nebst Begründung vom 29. Mai 2020 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 83 “Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße” nebst Begründung vom 29. Mai 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

 


 

BP 83

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 “Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße” ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 83 “Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße” kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.